Werde ich nach einer ästhetischen Operation krankgeschrieben?

Nein. Denn die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie besagt, dass „bei kosmetischen und anderen Operationen ohne krankheitsbedingten Hintergrund und ohne Komplikationen“ keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Treten in sehr seltenen Fällen Komplikationen auf, kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Ihr Arbeitgeber ist jedoch nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

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